Bei der Übergabe einer gemieteten Wohnung bei Beginn bzw. am Ende des Mietverhältnisses empfiehlt es sich, bestimmte Punkte zu beachten.
Andernfalls können erhebliche finanzielle Nachteile drohen.
Hierzu einige Tipps:
Vor Wohnungsrückgabe eine Vorabnahme durchführen
Vor der endgültigen Rückgabe einer Wohnung bei Ende des Mietverhältnisses sollte – mindestens eine Woche zuvor – ein Vorabnahmetermin angesetzt werden.
Auf diese Weise können die Mietparteien rechtzeitig klären, welche Renovierungsarbeiten oder Schadensbeseitigungen vom Mieter noch durchgeführt werden sollen.
Stellt sich bei der Vorabnahme heraus, dass der Mieter noch Reinigungs- oder Renovierungsarbeiten durchführen muss, steht ihm bis zur endgültigen Rückgabe noch ausreichend Zeit zur Verfügung.
Findet eine solche Absprache erst bei der endgültigen Rückgabe statt, ist es hierfür meist zu spät, da der Nachmieter schon in den Startlöchern steht.
Zeitpunkt für Wohnungsrückgabe
Die Übergabe sollte bei Tageslicht stattfinden, da dies die Erkennbarkeit von Mängeln deutlich verbessert.
Anwesenheit von Zeugen bei der Wohnungsübergabe
Die Hinzuziehung von Zeugen ist empfehlenswert. So steht (neben Protokoll und Fotos) noch ein weiteres Beweismittel zur Verfügung.
Übergabeprotokoll anfertigen
In dem Übergabeprotokoll sollte der Zustand der Wohnung möglichst exakt beschrieben werden.
Sämtliche Mängel, Beschädigungen und Zählerstände sollten dokumentiert werden.
Das Protokoll sollte von beiden Mietparteien – und eventuellen Zeugen – unterzeichnet werden.
Funktionsprüfungen durchführen
Mitvermietete Einrichtungen wie
- Heizkörper,
- Lichtschalter,
- Fenster,
- Türen,
- Schlösser,
- elektrische Geräte,
- Wasserhähne,
- Abflüsse
sollten auf ihre korrekte Funktion hin geprüft werden. Das Ergebnis sollte protokolliert werden.
Andernfalls lässt sich später nur schwer nachvollziehen und beweisen, wann welcher Mangel bestanden hat.
Fotodokumentation der Wohnung
Die Wohnung sollte möglichst flächendeckend fotografiert werden, damit zu einem späteren Zeitpunkt das Vorhandensein bzw. Fehlen von Mängeln bewiesen werden kann.
Der Beweiswert der Fotos kann noch gesteigert werden, wenn die Fotos von einem Zeugen aufgenommen werden, da dann auch der Zeitpunkt der Aufnahme durch eine Zeugenaussage bestätigt werden kann.
Vereinbarungen immer schriftlich schließen
Oft werden bei der Wohnungsübergabe folgende Themen zwischen Mietern und Vermietern besprochen:
- Renovierungsarbeiten,
- Reinigungsarbeiten,
- Ein- und Umbauten,
- Mietvermietung der Küche,
- Mitvermietung Stellplatz / Garage,
- Beseitigung von Schäden,
- Modernisierungsmaßnahmen,
- Instandsetzungsmaßnahmen,
- Betriebskosten,
- Mietkaution.
Werden insoweit verbindliche Absprachen getroffen, sollten diese unbedingt schriftlich niedergelegt und von beiden Mietparteien unterzeichnet werden – am besten im Übergabeprotokoll.
Eine schriftlich getroffene Vereinbarung lässt sich nur schwer widerlegen und hat deshalb einen hohen Beweiswert.