Wichtige Infos zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Magnifying glass on a legal contract

Bescheinigung wird oft verlangt

Viele Vermieter von Wohnraum verlangen vor Abschluss des Mietvertrages eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Hierbei handelt es sich um eine schriftliche Bestätigung des vorherigen Vermieters, dass der Mieter seine Zahlungsverpflichtungen aus dem vorangegangenen Mietverhältnis erfüllt hat.

Mieter haben keinen Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Vielfach wird davon ausgegangen, dass ein Mieter von seinem Ex-Vermieter eine solche Bestätigung verlangen kann.

Dies ist aber nicht der Fall.

Ein Mieter hat keinen Anspruch gegen seinen Vor-Vermieter auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (BGH, Urteil vom 30.09.2009, VIII ZR 238/08).

Da die Ausstellung einer solchen Bescheinigung weder allgemeine Verkehrssitte ist noch als vertragliche Nebenpflicht anzusehen ist, ist der Vermieter hierzu nicht verpflichtet.

Zudem würde ein solcher Anspruch den Vermieter unzumutbarer Weise dazu zwingen, sich sofort und verbindlich zum Stand des Mietverhältnisses zu äußern, das aber meist zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht voll abgewickelt ist, da häufig noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht, die möglicherweise eine neue Zahlungsverpflichtung des Mieters begründet.

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BGH VIII ZR 238/08 Mieter hat keinen Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
BGH VIII ZR 238-08 Kein Anspruch auf Mie[…]
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Gefälschte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen

Kann ein Mieter die vom neuen Vermieter geforderte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung nicht beschaffen, sollte er keinesfalls eine gefälschte Bescheinigung übergeben.

Zum Einen könnte er sich hierdurch wegen einer Urkundenfälschung strafbar machen.

Zum Zweiten riskiert er die fristlose Kündigung des neuen Mietvertrages.

Die Übergabe einer gefälschten Mietschuldenfreiheitsbescheinigung stellt eine derart schwerwiegende Pflichtverletzung dar, dass sie den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen kann (BGH, Urteil vom 09.04.2014, VIII ZR 107/13).

Es ist zwar für einen Mieter misslich, wenn der Vor-Vermieter nicht verpflichtet ist, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erstellen. Dies berechtigt ihn jedoch nicht dazu, die Vertrauensgrundlage des neuen Mietverhältnisses durch eine Täuschungshandlung zu erschüttern.

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BGH VIII ZR 107/13 Fristlose Kündigung wegen gefälschter Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
BGH VIII ZR 107-13 Gefälschte Mietschuld[…]
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