Neuer Mietvertrag bei Vermieterwechsel?

Mietvertrag Tipps vom Fachanwalt für Mietrecht

Was ändert sich bei einem neuen Vermieter?

Vermietete Wohnungen wechseln gelegentlich den Eigentümer – z.B. nach dem Tod des bisherigen Vermieters oder nach Verkauf.

Viele Mieter stellen sich dann die Frage, ob sich durch den Vermieterwechsel etwas an dem Mietverhältnis ändert.

Antwort: Im Grunde bleibt alles, wie es ist.

Die wesentlichste Änderung besteht darin, dass die Miete ab dem Eigentumsübergang an den neuen Vermieter bzw. die neue Hausverwaltung zu zahlen ist.

Zudem müssen sich die Mieter bei Problemen, Fragen oder Mitteilungen jetzt an den neuen Vermieter wenden. Das betrifft z.B.

  • Kündigung,
  • Anzeige von Mängeln,
  • Geltendmachung einer Mietminderung,
  • Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln,
  • Einwendungen o. Fragen zur Betriebskostenabrechnung,
  • Aufforderung zur Erstellung einer Betriebskostenabrechnung,
  • Aufforderung zur Rückzahlung der Mietkaution

Rechtliche Bedeutung des Vermieterwechsels

Nach § 566 BGB tritt der neue Eigentümer anstelle des alten Eigentümers als neuer Vermieter in das bestehende Mietverhältnis ein.

Der neue Vermieter hat dieselben Rechte und Pflichten wie der alte Vermieter.

Muss mit dem neuen Vermieter ein neuer Mietvertrag geschlossen werden?

Antwort: Nein. Der neue Vermieter hat keinen Anspruch auf Abschluss eines neuen Vertrages.

Oft legt der neue Vermieter bzw. dessen Hausverwaltung den frisch übernommenen Mietern einen von ihm verfassten Mietvertrag zur Unterschrift vor.

Hierfür gibt es verschiedene Gründe, wie z.B.

  • Aktualisierung der Daten des Vermieters,
  • Anpassung des Vertrags an das aktuelle Mietrecht und aktuelle Rechtsprechung,
  • Ändern, Streichen oder Hinzufügen von Vertragsklauseln.

In manchen Fällen hat die Vorlage eines neuen Mietvertrags ein klares Ziel: die Verbesserung der rechtlichen Position des Vermieters durch Änderung der bisherigen vertraglichen Regelungen – und eine Schlechterstellung der Mieter.

Die negativen Folgen solcher Vertragsänderungen sind für den juristischen Laien jedoch kaum oder gar nicht zu erkennen.

Tipp für Mieter:

Tipps vom Fachanwalt

Lassen Sie sich anwaltlich beraten, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben!

Falls sich bei einer solchen Prüfung herausstellt, dass der neue Mietvertrag zu einer Schlechterstellung der Mieter führen würde, sollte der Vertrag keinesfalls unterzeichnet werden.