Tipp für Vermieter: So minimieren Sie Mietausfälle

Mietrückstand

Viele Vermieter haben Mietausfälle zu beklagen, weil ihre Mieter zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig sind.

Dem kann rechtzeitig vorgebeugt werden:

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Verlangen Sie von Mietbewerbern eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ihres letzten Vermieters.

Dieses Dokument bestätigt, dass der potentielle neue Mieter bei seinem bisherigen Vermieter keine Außenstände hat.

Dies ist (zumindest) ein Indiz dafür, dass er auch seinem neuen Vermieter gegenüber seinen Verpflichtungen nachkommen wird.

Schufa-Auskunft

Sie können – wenn die angebotene Wohnung sehr begehrt ist – von den Bewerbern die Vorlage einer aktuellen Schufa-Bonitäts-Auskunft verlangen.

Diese bestätigt idealerweise, dass der potentielle Mieter in den letzten Jahren keine drastischen finanziellen Probleme hatte.

Eine solche Auskunft kann vom Mieter zu geringen Kosten z.B. unter www.immobilienscout24.de innerhalb weniger Sekunden bestellt und heruntergeladen werden.

In Gegenden mit einem entspannten Wohnungsmarkt sollte aber darauf verzichtet werden, eine Schufa-Auskunft zu verlangen. Hierdurch könnten potentielle Mieter abgeschreckt werden. Die Erteilung einer solchen Auskunft wird häufig als Verletzung der Privatsphäre empfunden.

Hohe Mietkaution vereinbaren

Als Vermieter sollten Sie die gesetzlich mögliche Höhe der Mietkaution (3 Monats-Kaltmieten) voll ausschöpfen. 

So kann ein möglicher Mietausfall zumindest teilweise aufgefangen werden.

Dies stellt auch keine Benachteiligung der Mieter dar, da das Gesetz diese Höhe festschreibt. Zudem haben Mieter Anspruch darauf, die Kaution in 3 Raten zu bezahlen. Zudem besteht die Möglichkeit, statt einer Barkaution auch eine Bankbürgschaft zu hinterlegen oder eine Kautionsversicherung abzuschließen.

Mehr zum Thema Mietkaution finden Sie hier.

Eltern des Mieters in Mietvertrag aufnehmen

Soll eine Wohnung an

  • Schüler,
  • Studenten,
  • Auszubildende,
  • Praktikanten

vermietet werden, besteht ein hohes Ausfallrisiko für den Vermieter, da diese Personengruppen über kein geregeltes Einkommen verfügen.

In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Eltern bzw. einen Elternteil der Mieter als Mietpartei in den Mietvertrag mit aufzunehmen.

Dann haftet der Elternteil gemeinsam mit seinem Kind als Gesamtschuldner für alle Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag.

Durch die Mithaftung der Eltern haben diese die Möglichkeit, bei auflaufenden Mietschulden des Kindes rechtzeitig zu intervenieren, um das Entstehen größerer Probleme (Kündigung oder Klage) zu verhindern.