Das Einordnen im Reißverschlussverfahren führt im Straßenverkehr immer wieder zu Problemen – vor allem auf stark befahrenen Autobahnen. Viele Verkehrsteilnehmer wechseln bereits mehrere hundert Meter vor der Fahrbahnverengung die Spur; andere warten mit dem Spurwechsel bis zur Engstelle. Wer verhält sich richtig?
Gesetzliche Regelung
Das Reißverschlussverfahren ist in § 7 Abs. 4 StVO geregelt.
Wann gilt das Reißverschlussverfahren?
Das Einfädeln nach dem Reißverschlussprinzip ist immer dann erforderlich, wenn auf einer Straße mit mehreren Fahrbahnen das durchgehende Befahren einer Spur nicht mehr möglich ist oder eine der Spuren endet.
Wo muss der Spurwechsel stattfinden?
Der Wechsel von der versperrten bzw. verengten Spur auf die durchgehende Spur soll unmittelbar vor der Verengung erfolgen.
In der Praxis hält sich jedoch eine Vielzahl von Autofahrern nicht an diese Vorschrift und wechselt bereits lange vor der Verengung die Spur. Bei lockerem Verkehr stellt dies zwar kein Problem dar. Ist die Straße oder Autobahn jedoch stark befahren, kann ein vielfaches, ungeordnetes „wildes“ Spurwechseln zu Rückstaus und Unfällen führen.
Wie lange darf auf der versperrten bzw. verengten Spur überholt werden?
Die bald endende bzw. verengte Spur darf bis unmittelbar vor der Fahrbahnverengung befahren werden – auch zum Überholen.
Wer hat beim Einfädeln Vorfahrt bzw. Vorrang?
Die auf der durchgehenden Spur fahrenden Fahrzeuge haben zwar grundsätzlich Vorrang, müssen aber den auf der bald endenden Spur fahrenden Fahrzeugen das Einfädeln ermöglichen.
Wer das Einfädeln behindert oder verhindert, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Die auf der durchgehenden Spur Fahrenden dürfen aber ihren Vorrang nicht erzwingen, indem sie die vorhandenen Lücken schließen und so einen Spurwechsel verhindern.
Wie sollte der Spurwechsel erfolgen?
- Die auf die durchgehende Spur wechselnden Verkehrsteilnehmer müssen besondere Rücksicht auf die anderen Fahrzeuge nehmen und – falls erforderlich – die Geschwindigkeit reduzieren.
- Sie dürfen nicht blind darauf vertrauen, dass ihnen der Spurwechsel ermöglicht wird.
- Der Spurwechsel soll rechtzeitig durch Blinken angekündigt werden.
- Vor dem Spurwechsel soll durch Blicke in die Spiegel und Schulterblick sichergestellt werden, dass auf der durchgehenden Spur tatsächlich eine ausreichend große Lücke vorhanden ist.
- Der Fahrbahnwechsel sollte nicht ruckartig, sondern mit einem mäßigen Lenkeinschlag erfolgen, damit sich der Verkehr auf der durchgehenden Spur darauf einstellen kann.
- Grundsätzlich darf die Spur nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.