Entzug der Fahrerlaubnis wegen häufiger Parkverstöße

Policeman putting fine on the car

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 23.10.2016 entschieden, dass notorisches Falschparken zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann – und zwar unabhängig von der Anzahl der Punkte im Fahreignungsregister.

Der Betroffene (bzw. zum Teil seine Frau) hatte in einem Zeitraum von 2 Jahren insgesamt 83 Parkverstöße mit seinem Pkw begangen.

Er wurde daraufhin von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert, seine Geeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs durch Vorlage eines Gutachtens nachzuweisen.

Da der Betroffene die Frist für die Vorlage des Gutachtens verstreichen ließ, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.

Das Verwaltungsgericht bestätigte die behördliche Entscheidung.

Das hartnäckige Missachten der Vorschriften über den ruhenden Verkehr sei als charakterlicher Mangel einzustufen, weshalb von einer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen auszugehen sei.

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.11.2016 – 11 L 432.16