Kein Handyverstoß bei Telefonat über Bluetooth-Freisprechanlage und bloßem In-der-Hand-Halten des Smartphones

Smiling woman in car driving back out

Das OLG Stuttgart entschied am 25.04.2016, dass keine verbotene Handynutzung im Sinne der StVO vorliegt, wenn das Smartphone über Bluetooth mit der Freisprechanlage eines Kfz verbunden ist und der Fahrer das Smartphone während des Telefonats lediglich in der Hand hält und keine sonstigen Funktionen des Geräts nutzt.

Der Betroffene hatte während der Fahrt mit seinem Pkw ein Telefonat über die Freisprechanlage geführt. Das Smartphone war über Bluetooth mit der Freisprechanlage verbunden. Er hatte vergessen, das Telefon aus der Hand zu legen. Er nutzte während des Telefonats keine anderen Funktionen des Smartphones. Das Telefonat hatte bereits vor Fahrtantritt begonnen.

Das OLG Stuttgart kam zu dem Ergebnis, dass das bloße Halten eines Mobiltelefons kein eigenständiges Gefährdungspotential begründet.

Für das Führen des Freisprech-Telefonats war das Halten des Telefons auch nicht erforderlich, so dass die gesetzlichen Voraussetzungen der StVO für einen Handyverstoß („Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss.“ ) nicht gegeben waren.

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OLG Stuttgart 4 Ss 212-16 Halten eines Mobiltelefons mit eingeschalteter Freisprechanlage ist keine Ordnungswidrigkeit
OLG Stuttgart 4 Ss 212-16 Halten Mobilte[…]
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