Neubeginn der Verjährung durch jede Zahlung der Versicherung

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Verjährungsgefahr bei langer Schadensregulierung

Die Regulierung von Verkehrsunfällen kann sich in bestimmten Fällen über Jahre hinziehen.

Es handelt sich dann meist um schwere Personenschäden, bei denen durch langwierige Behandlungs- und Rehamaßnahmen oder Schmerzensgeld- und Verdienstausfallrenten immer wieder neue Schadenspositionen entstehen bzw. bezahlt werden.

Bei solch langen Regulierungszeiträumen stellt sich zwangsläufig die Frage nach einer möglichen Verjährung der Ansprüche des Geschädigten.

Wie lang ist die Verjährungsfrist?

Die Ansprüche eines Geschädigten aus einem Verkehrsunfall verjähren üblicherweise nach drei Jahren, § 195 BGB.

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem sich der Verkehrsunfall ereignet hat, § 199 BGB.

Rechenbeispiele:  

Unfalljahr          Verjährung am

2018                   31.12.2021                 

2019                   31.12.2022

2020                   31.12.2023

2021                   31.12.2024

2022                   31.12.2025

Verjährungsunterbrechnung durch Einzelzahlungen

Der Eintritt der Verjährung lässt sich meist nur durch die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen verhindern, § 204 BGB.

Leistet der Haftpflichtversicherer des Schädigers allerdings fortlaufend Zahlungen, besteht nicht mehr die Gefahr, dass die Ansprüche des Geschädigten verjähren.

Nach § 212 BGB beginnt die Verjährung eines Anspruchs u.a. neu zu laufen, wenn der Schuldner (Teil-)Zahlungen an den Gläubiger leistet und hierdurch den Anspruch anerkennt.

Wenn also ein Haftpflichtversicherer Teilzahlungen an den Geschädigten leistet, beginnt mit jeder einzelnen Teilzahlung die Verjährung für den Gesamtanspruch des Geschädigten neu zu laufen.

Die Erhebung einer Klage zur Hemmung der Verjährung ist demnach nicht erforderlich, solange Zahlungen des Haftpflichtversicherers fließen.

Sicherheitshalber sollte trotzdem die Verjährung laufend im Auge behalten werden bzw. vom Haftpflichtversicherer ein Verjährungsverzicht gefordert werden, um böse Überraschungen zu vermeiden, die eintreten könnten, wenn zwischen zwei Zahlungen eine zeitliche Lücke von mehr als drei Jahren entsteht.

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BGH VI ZR 312/07 Jede Zahlung d. Versicherung auf Einzelansprüche unterbricht Gesamtverjährung
BGH VI ZR 312-07 Zahlung auf Einzelanspr[…]
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Tipps vom Fachanwalt zu Verjährung von Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Vorsicht! Eine Zahlung der Versicherung unterbricht nur dann die Verjährung, wenn sie der Geschädigten als Anerkenntnis der Versicherung verstehen darf – also die Zahlung ohne einschränkenden Zusatz erfolgt.

Wenn die Zahlung  aber z.B. mit dem Zusatz „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erfolgt, macht die Versicherung hiermit deutlich, dass gerade kein Anerkenntnis der Haftung abgegeben werden soll.

In einem solchen Fall führt die Zahlung nicht zum Neubeginn der Verjährung.