Eine funktionsfähige Elektroinstallation ist für den Mieter einer Wohnung unerlässlich.
Das fehlerfreie Funktionieren der Stromversorgung für Beleuchtung, Haushaltsgeräten und Warmwasserbereitung gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen für ein zeitgemäßes Wohnen.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu u.a. Folgendes entschieden:
Auch bei einer nicht modernisierten Altbauwohnung ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter eine Stromversorgung zur Verfügung zu stellen, die dem aktuellen Mindeststandard entspricht.
Dies umfasst das Betreiben aller üblichen elektrischen Haushaltsgeräte wie z.B. Geschirrspülmaschine, Waschmaschine, Staubsauger.
Ist dieser Mindeststandard nicht gewährleistet, liegt ein Mangel der Mietwohnung vor.
Der Mieter hat dann die üblichen Rechte:
- Mietminderung,
- Anspruch auf Mangelbeseitigung,
- Zurückbehaltungsrecht bzgl. der Miete,
- Selbstbeseitigung des Mangels nach Fristsetzung,
- Ersatz der Mangelbeseitigungskosten.
Der Mindeststandard darf nur unterschritten werden, wenn dies zwischen Mieter und Vermieter ausdrücklich und eindeutig vereinbart worden ist.
BGH, Urteile vom 26.07.2004 (VIII ZR 281/03) und 10.02.2010 (VIII ZR 343/08)
Download Urteil
BGH VIII ZR 281/03 Elektroinstallation muss d. Betrieb üblicher Elektrogeräte ermöglichen
BGH VIII ZR 281-03.pdf
PDF-Dokument [43.8 KB]
Download Urteil
BGH VIII ZR 343/08 Elektroinstallation muss gleichzeitigen Betrieb mehrerer üblicher Elektrogeräte ermöglichen
BGH VIII ZR 343-08.pdf
PDF-Dokument [110.2 KB]
Wenn während des Mietverhältnisses Mängel der elektrischen Leitungen, Schalter oder Sicherungen auftreten und der Mieter diese Mängel anzeigt, ist der Vermieter verpflichtet, diese schnellstmöglich zu beseitigen bzw. von einer Fachfirma beheben zu lassen.
Der Vermieter ist jedoch nicht dazu verpflichtet, turnusmäßig und ohne konkreten Anlass die Elektroinstallation und die elektrischen Geräte in der Mietwohnung auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Download Urteil
BGH, Urteil vom 15.10.2008 (VIII ZR 321/07): Vermieter muss Elektroinstallation nicht regelmäßig überprüfen
BGH VIII ZR 321-07.pdf
PDF-Dokument [90.7 KB]
Der Mieter ist ebenfalls nicht zur regelmäßigen Kontrolle und Inspektion der Elektroinstallation verpflichtet (Schmidt-Futterer, Mietrecht, 15. A., § 535 Rn. 280).
Tipps für Mieter & Vermieter
Tipp für Mieter: Auftretende Mängel von elektrischen Leitungen und Anlagen sollten dem Vermieter schnellstmöglich (am Besten schriftlich) mitgeteilt werden.
Tipp für Vermieter: Vom Mieter gerügte Mängel sollten schnellstmöglich durch eine Fachfirma behoben werden.