Beim Verkehrsunfall nicht angeschnallt – Konsequenzen bei Personenschaden

Driver fastening his seat belt in car

Wer gegen die Gurtpflicht verstößt und anschließend bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, muss nicht automatisch mit einer Anspruchskürzung rechnen.

Eine Mithaftung des nicht angeschnallten Verletzten kommt nur in Betracht, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Verletzungen durch ein Anschnallen verhindert worden bzw. weniger schwer gewesen wären.

Mit anderen Worten: kann der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nicht beweisen, dass der Geschädigte in angeschnalltem Zustand weniger stark oder gar nicht verletzt worden wäre, muss der Personenschaden voll bezahlt werden.

Dies betrifft alle verletzungsbedingten Ansprüche, wie z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Fahrtkosten.

BGH, Urteil vom 28.02.2012 (VI ZR 10/11)

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BGH VI ZR 10-11 Unfall mit Verstoss gegen Gurtpflicht Personenschaden Mitverschulden
BGH VI ZR 10-11 Unfall ohne Sicherheitsg[…]
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