Zeugen sind ungeeignetes Beweismittel für Geschwindigkeit

Young girl with headphones in a yellow t-shirt and a straw hat crossing the road with a backpack in

Kommt es nach einem Verkehrsunfall zum Prozess, spielt die Geschwindigkeit der unfallbeteiligten Fahrzeuge oft eine entscheidende Rolle.

Verkehrsunfälle werden zu einem erheblichen Teil durch überhöhte bzw. unangepasste Geschwindigkeit verursacht.

Da sich Unfälle jedoch nur äußerst selten im Bereich eines Geschwindikeitsmessgeräts ereignen und Unfallrekonstruktionsgutachten nicht immer zuverlässige Ergebnisse liefern, sind die Gerichte zur Aufklärung des Unfallhergangs zumeist auf Zeugenaussagen angewiesen.

Kann ein Fahrzeuginsasse eine exakte Angabe zu der Geschwindigkeit machen, die zum Unfallzeitpunkt vom Tacho des Fahrzeugs angezeigt wurde, ist dies ohne weiteres ein verlässliches Beweismittel, das vom Gericht verwertet werden kann.

Der Fall liegt jedoch gänzlich anders, wenn ein Zeuge lediglich „von außen“ den Verkehrsunfall beobachtet hat, ohne verlässliche Anhaltspunkte (Weg, Zeit) für die Geschwindigkeit der unfallbeteiligten Fahrzeuge zu haben.

Die bloße Aussage, dass das betreffende Fahrzeug „viel zu schnell“ gefahren ist, kann vom Gericht nicht zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden.

Daher sehen die deutschen Gerichte Zeugenaussagen grundsätzlich als ungeeignet dafür an, eine bestimmte Geschwindigkeit eines Fahrzeugs nachzuweisen.

Der normale Verkehrsteilnehmer ist erfahrungsgemäß nicht in der Lage, eine verlässliche und belastbare Schätzung dazu abzugeben, mit welcher Geschwindigkeit sich ein Kraftfahrzeug bewegt hat (Kammergericht, Beschlüsse v. 22.09.2010 (12 U 203/09) und 15.01.2007 (12 U 205/06)).