Verkehrsunfallregulierung durch Rechtsanwalt – Wer trägt die Kosten?

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Gegnerische Haftpflichtversicherung trägt Anwaltskosten – wenn sie voll haftet

Lässt sich der Geschädigte eines Verkehrsunfalles durch einen Rechtsanwalt vertreten, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer dessen Gebühren voll übernehmen, wenn er zu 100% haftet.

Die Rechtsanwaltsgebühren sind Teil des zu ersetzenden Schadens.

Was gilt bei Teilhaftung?

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ( = Gegenstandswert).

Haftet der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nur teilweise (= Haftungsteilung), übernimmt er nur die Anwaltsgebühren, die auf den tatsächlich gezahlten Schadensersatzbetrag entfallen.

Gegenüber dem Mandanten als seinem Auftraggeber rechnet der Anwalt Gebühren ab, die sich nach dem geltend gemachten Schadensersatzbetrag richten.

Verfügt der Geschädigte über Verkehrsrechtsschutz, übernimmt seine Rechtsschutzversicherung den offenen Restbetrag, sodass der Geschädigte unter dem Strich keine Anwaltsgebühren zahlen muss.

Wenn Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird diese von der Zahlung der Rechtsschutzversicherung abgezogen.

BGH, Urteil vom 18.07.2017 (VI ZR 465/16)

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BGH VI ZR 465/16 Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Unfallregulierung
BGH VI ZR 465-16 Erstattung Rechtsanwalt[…]
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